Objektbeschreibung
Baugrundstück ( Meiliger Weg 10 b ) mit 1/6 Miteigentum am Eigentümerweg Flur Nr. 434. Gelegen am südlichen Ortsrand von Weßling, westlich der Staatsstraße St 2068 und südlich der Bahnstrecke München-Herrsching.
Im Norden grenzt es an lockere, niedrige Wohnbebauung mit Einzelhäusern, im Osten an die Staatsstraße St 2068. Weiter südlich befindet sich das Sport- und Freizeitgelände der Gemeinde sowie dem neuen im Bau befindlichen Schulgebäude, im westlichen Bereich grenzt es an das Wohngebiet Höhenrainäcker.
Lage
Wessling am See mit bester Infrastruktur, S-Bahn im 20 Minutentakt nach München, und die nahe Anbindung an die Autobahn A96 bietet nicht nur einen exclusiven Wohn- und Freizeitwert, sondern ist wegen der Nähe zu großen innovativen Zentren wie Deutsches Luft- und Raumfahrtzentrum (DLR) und RUAG ein sehr nachgefragter Standort. Alle Einkaufsmöglichkeiten sind zu Fuß zu erreichen. Fußweg zur S-Bahn S-8 ca. 9 Minuten, Fußweg zum See ca. 3 Minuten.
Erschließung
Am nördlilchen Gebietsrand wird ein rund 12 Meter breiter Grünzug ausgewiesen, der nach Westen im Baugebiet Hähenrainäcker II endet.
Die Erschließung für die vorgesehenen Gebäude ( Einzel- oder Doppelhäuser ) ist abgeschlossen. Sie erfolgt von Norden über einen gerade angelegten Eigentümerweg, der gleichzeitig eine günstige Fuß- und Radwegverbindung zwischen dem Gebiet Höhenrainäcker und dem Meilinger Weg darstellt. Elektrifizierung aus bestehenden Trafostationen, die Versorgung mit Erdgas ist gegeben. Der Kanal für Abwasser ist durch Dienstbarkeiten gesichert und an der südlichen Grundstücksgrenze verlegt worden.
Auf dem Eigentümerweg wird der Durchgangsverkehr ausgeschlossen, ausgenommen für Feuerwehr sowie Versorgunsfahrzeuge etc. oder zum Be- und Entladen.
Bebaubarkeit
Nach Bebauungsplan "Meilinger Weg" WA 1 , GR 80, 2 Vollgeschosse, WH 6,2 m, bei dieser Grundstücksgröße als Doppelhaushälfte.
Es besteht die Möglichkeit zusätzlich das östliche Nachbargrundstück ( Meilinger Weg 10 a mit 516 m² ) zu erwerben. Die Mindestgrundstücksgröße von Baugrundstücken beträt lt. Bebauungsplan für die Errichtung von freistehenden Einzelhäusern 500 m², von Doppelhäusern 700 m² ( je Doppelhaushälfte mind. 350 m²).
Sonstiges
Das Grundstück ist von den Emissionen der Bahnstrecke nicht betrofffen, es liegt jedoch im Einwirkungsbreich der Staatsstraße St 2068.
Es erfolgen keine aktiven Schallschutzmaßnahmen wie Wall oder Wand, sondern nur passive Baumaßnahmen nach Bebauungsplan. - Lt. vorliegendem schalltechnischem Gutachten wird durch die Realisierung der Westumfahrung von Weßling eine merkliche Reduzierung des Verkehrsaufkommens einhergehen.